Digitale Souveränität (Rechtswissenschaft)

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Digitale Souveränität bezeichnet die Fähigkeit von Privatpersonen, informiert und selbstbestimmt über ihr Verhalten in digitalen Räumen entscheiden zu können, ferner die Fähigkeit von Staaten und Unternehmen, die Kontrolle über Datenräume, Hard- und Software, Standards und Protokolle sowie Infrastrukturen durch eigene Regeln und Standards ausüben zu können.
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Was bezeichnet dieser Begriff?

Der Begriff Digitale Souveränität adressiert zwei unterschiedliche Denkansätze. Einerseits bezeichnet er die Stärkung der individuellen Selbstbestimmung bei Bewegungen im digitalen Raum, insbesondere durch Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Informationen.[1] Andererseits definiert er als digitalpolitische Forderung die Fähigkeit von Staaten und dort ansässigen Unternehmen, ihre Autorität autark von ausländischen Technologien, Unternehmen oder Staaten ausüben zu können. Aus diesen heterogenen Schutzansätzen sind unterschiedliche Definitionsansätze entstanden.[2] Durch technologische Unabhängigkeit und Autarkie soll Digitale Souveränität etwa die Fähigkeit einer Volkswirtschaft charakterisieren, eigenständig innovative Technologien und wettbewerbsfähige Lösungen zu entwickeln, die Vertrauenswürdigkeit und Integrität globaler Technologien und Systeme zu gestalten, um sich auf eigene Ressourcen verlassen zu können und nicht in die Abhängigkeit von Entwicklungen zu geraten, die in geografischen Räumen außerhalb der staatlichen Souveränität entstehen. Fasst man beide Denkrichtungen zusammen, geht es um die Fähigkeit von Staaten und deren Institutionen, Akteuren der Privatwirtschaft sowie Individuen, selbständig darüber entscheiden zu können, wie mit den eigenen Daten und Informationen im digitalen Bereich, unter Einbeziehung von Hardware, Software und Informationskanälen umgegangen wird und wer damit umgeht, um durch solchermaßen bestehende Kontrollmöglichkeiten Unabhängigkeit und Resilienz gegenüber anderen Akteuren zu schaffen.[3]

Woher kommt der Begriff?

Der Begriff der digitalen Souveränität greift auf den staatspolitischen Souveränitätsbegriff zurück, der ausgehend von Jean Bodin[4] und Thomas Hobbes[5]die Konzentration befehlender Macht, zunächst bei einer absoluten Fürstenpersönlichkeit, dann bei einer vom Volk abgeleiteten Regierung ansiedelt. Die staatliche Souveränität gründete sich in diesem Kontext auf einen einheitlichen Volkskörper, ein einheitliches Staatsgebiet und eine einheitliche Staatsgewalt.[6] Insgesamt bezeichnet der Begriff Unabhängigkeit und Selbstbestimmung von Staaten gegenüber anderen Staaten. Mit der zunehmenden Einbindung von Staaten in supranationale oder internationale Organisationen hat der Souveränitätsbegriff daher an Trennschärfe eingebüßt.

Die Verwendung des Begriffspaares Digitale Souveränität wird von Dammann und Glasze in die Zeit um das Jahr 2010 angesiedelt.[7] Als „Leitmotiv nationaler und internationaler Digitalpolitiken“ geht es um eine in verschiedenen geographischen Kontexten geäußerte Warnung vor den Gefahren digitaler Überwachung und Beeinflussung durch ausländische Unternehmen und Regierungen sowie dadurch entstehende Abhängigkeiten.[8] In als illiberal geltenden Staaten, in denen ein Verlust staatlicher Kontrolle über die eigenen Bürger:innen befürchtet wird, soll Digitale Souveränität durch die Abschottung von Informationsräumen hergestellt werden. Auf diese Weise sollen Kontrollmöglichkeiten, die innerhalb geografischer Grenzen bestehen, auch in digitalen Umgebungen beibehalten werden. Mit dieser Maßgabe wurde der Begriff der „Digitalen Souveränität“ in China als Motiv verwendet, um weltweit verfügbare offene Datennetze, wie das World Wide Web, national wieder zu verschließen.[9] Damit zusammenhängende Maßnahmen sind die Abschließung von Netzknotenpunkten („Internet-Shutdown“) durch nationale „Firewalls“, Adress- und Zugangssperren („Netzsperren“), Eingriff in den freien Datenfluss (Routing), aber auch Überwachungsmaßnahmen staatlicher Behörden oder Auflagen gegenüber Infrastrukturbetreibern, etwa zu Speicherung von Kommunikationsdaten. Manche dieser Maßnahmen wurden auch in als liberal geltenden Gesellschaften eingeführt, insbesondere als Reaktion auf terroristische Anschläge im Gefolge der Attentate auf symbolhafte Gebäude in den USA vom 9.11.2001. Die in den 1990er Jahren begonnene und auch vielfach geforderte[10] Politik der Abstinenz staatlicher Regulierung im Bereich von Kommunikations- und Informationsflüssen („free flow of information“) wurde insoweit durch Re-Regulierung korrigiert.

Die Verbindung zwischen staatlichen und individuellen Interessen an der Kontrolle über eigene Informationen erfolgte äußerlich im Gefolge der von Edward Snowden 2013 aufgedeckten umfassenden Ausspähung privater Kommunikationsdaten durch die US-amerikanische Nationale Sicherheitsagentur (NSA) Der frühere deutsche Verkehrsminister Dobrindt äußerte 2013: „Wir müssen als Deutsche und Europäer unsere digitale Souveränität zurückgewinnen.“[11] Die auch in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geäußerten Forderungen führten im März 2021 zu einem offenen Brief mehrerer Regierungen von EU-Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland) an die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, in dem die Forderung geäußert wurde, einen „Aktionsplan für mehr digitale Souveränität“ vorzulegen.[12]

2020 hatte auch die Kommission der Europäischen Union Digitale Souveränität als Leitstrategie für die Digitalpolitik der Union bezeichnet: „Europa muss jetzt seine digitale Souveränität ausbauen und eigene Standards setzen, statt anderen zu folgen. Der Schwerpunkt sollte dabei auf Daten, Technologie und Infrastruktur liegen.“[13] Die Kommissionspräsidentin von der Leyen suchte dabei den Anschluss einer wirtschaftspolitisch motivierten Digitalpolitik an das Ziel, europäische Werte, selbstbestimmt durchsetzen zu können. Technologische Souveränität sei „die Fähigkeit, über die Europa verfügen muss, um im Einklang mit den eigenen Werten und Regeln eigene Entscheidungen treffen zu können“.[14] Damit wurden die heterogenen Definitionen Digitaler Souveränität als individuelle oder kollektive Autarkie formal zusammengeführt.

Vor diesen Festlegungen suchte die Europäische Union technologisch eigene Wege zu gehen. Das Projekt Gaia-X soll ein europäisches Datennetzwerk entstehen lassen, das verschiedene Anbieter von Cloud-Lösungen in der Europäischen Union miteinander verbindet.[15] Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[16] verbietet den Transfer von Daten aus der Europäischen Union hinaus in Drittstaaten ohne „angemessenes Datenschutzniveau“ (Artikel 44, 45 DSGVO). Am 21. September 2023 ist der European Chips Act in Kraft getreten,[17] der die Entwicklung und Produktion von Halbleitern („Chips“) in der EU stärken soll. Die Verbindung dieser auf die EU-weite Technologieförderung bezogenen Maßnahmen mit einer digitalen Selbstbestimmung von Bürger:innen vollziehen die Datenschutzgrundverordnung (Schutz personenbezogener Daten) und der sog. Digital Services Act von 2022,[18] der Organisations- und Transparenzpflichten für die Betreiber digitaler Plattformen (Vermittlungsdienste) vorsieht und in seinem Erwägungsgrund Nr. 3 regelt: „Damit das Online-Umfeld sicher, berechenbar und vertrauenswürdig ist und sowohl Bürgerinnen und Bürger der Union als auch andere Personen die ihnen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) garantierten Grundrechte ausüben können, insbesondere das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, auf unternehmerische Freiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, ist unbedingt ein verantwortungsvolles und sorgfältiges Verhalten der Anbieter von Vermittlungsdiensten erforderlich.“[19]

In Deutschland haben erste Gesetze damit begonnen, den Begriff der „Digitalen Souveränität“ als Zielbestimmungen gesetzlich zu regeln. Die Länder Hamburg und Bremen haben dies im Umfeld von Gesetzen zur IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung getan (§ 1 S. 1 Hamburgisches IT-Souveränitätsgesetz,[20] § 1 Abs. 1 und 3 des Bremischen Gesetzes zur Gewährleistung der digitalen Souveränität).[21] Beide Gesetze verpflichten Behörden dazu, IT-Lösungen zu wählen, bei denen das Prinzip der digitalen Souveränität gewährleistet ist. Auf Ebene der Behörden das Bundes sieht das Onlinezugangsgesetz (OZG)[22] vor, dass bis Ende 2022 Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten haben. Das Gesetz sieht vor, dass die für die IT-Sicherheit erforderlichen Standards durch Rechtsverordnungen bestimmt werden. Den Begriff der Digitalen Souveränität verwendet das OZG allerdings nicht.

Wonach muss ich fragen?

  • Welche digitalen Technologien (Hardware, Software) nutze ich und inwieweit habe ich diesbezüglich Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber den Technologieanbietern?
  • Kenne ich die Anbieter der von mir benutzten Technologien und habe ich Kontaktmöglichkeiten zu ihnen in meiner unmittelbaren Umgebung und in der von mir beherrschten Sprache?
  • Werde ich über die Verwendung meiner personenbezogenen Informationen ausreichend informiert?
  • Welche Vorteile habe ich dadurch, dass ich freien Zugang zu weltweit bereitgestellten Informationen habe? Hat dieser Zugang für mich auch Nachteile? Was überwiegt?
  • Wird mir bei Zugangsschwierigkeiten, bei reparaturbedürftiger Hard- oder Software eine leicht erreichbare Hilfestellung vom jeweiligen Anbieter der Technologie bereitgestellt?
  • Beschränke ich meine Nutzung digitaler Technologien, weil ich weiß oder vermute, dass die Anbieter dieser Technologien nicht in meinem Heimatland ansässig sind? Beeinträchtigt dieser Umstand mein Vertrauen in die Nutzung der Technologie?
  • Wie wichtig ist mir eine staatliche Regulierung digitaler Technologien?

Wann ist das wichtig?

Ob der Begriff der Digitalen Souveränität zukunftsfähig und trennscharf ist, wird kontrovers beurteilt. Fasst man darunter Elemente der individuellen Selbstbestimmung bei der Bewegung in digitalen Räumen beschreibt der Begriff Elemente der Autonomie, der Informiertheit und Kompetenz von Bürger:innen im Umgang mit den sie selbst betreffenden Informationen. Er setzt gleichzeitig ein Leitziel für das Maß an Kundigkeit, das die persönliche Selbstentfaltung stärkt und Freiheitsräume erweitert. Im Kontext mit staatlichen Interessen an technologischer Autarkie und der Stärkung nationaler Industrien, aber auch staatlicher Abschottung von einem weltweit freien Fluss an Informationen, hat die Verwendung des Begriffs aber auch Kritik erfahren.[23] Aus einer „normativ-demokratietheoretischen Perspektive (sei) die gegenwärtige Verwendungsweise gerade seitens progressiv-emanzipatorischer Kräfte ein Kurzschluss“.[24] Befürchtet wird, dass die Verbindung eines auf die Verwirklichung individueller Selbstbestimmung zielenden, aber mit den Mitteln einer gestärkten europäischen Entscheidungsmacht durchgeführten Digitalpolitik Selbstbestimmung nicht den Individuen überlässt, sondern einer hegemonialen Politik überantwortet. „Kontrollinfrastrukturen zu errichten ist dem Souveränitätsdenken daher sehr viel näher als die (potenzielle) Demokratisierung der souveränen Kontrollinstanzen. Die Zentralisierung politischer Macht beim Souverän wird vorrangig vor der Frage behandelt, wie in pluralen Gesellschaften eine demokratische Willensbildung gelingen kann.“[25] Nicht die Stärkung staatlicher Strukturen, sondern die Überantwortung der Selbstbestimmung an die Individuen sei anzustreben. „Wer sich für eine demokratische und offene Digitalisierung engagiert, sollte nicht zu sehr auf einen Begriff setzen, der Zentralisierung und Machtdurchsetzung prämiert, sondern viel stärker offensiv einfordern, dass Möglichkeiten der Mitbestimmung und Teilhabe institutionell festgeschrieben werden. Viele derzeit mitverhandelte Ideen – wie offene Infrastrukturen, eine andere, stärker von öffentlichen Zielen her gedachte Datennutzung sowie deren Kontrolle – lassen sich auch ohne den Verweis auf das Ziel digitaler Souveränität begründen, viele sogar besser umsetzen, wenn sie eben nicht begrenzt auf einen bestimmten politischen Bezugsraum gedacht werden. Die sozialen und politischen Kämpfe der kommenden Jahre sollten sich daher vom Begriff der Souveränität wieder lösen und unmittelbar Demokratie, Mitbestimmung und Gemeinwohlorientierung als Zukunftshorizont benennen.“[26]

Wie wird der Begriff festgestellt?

Soweit der Begriff in Gesetzen verwendet wird, entscheiden Gerichte und Verwaltungsbehörden über seinen Inhalt und seine Reichweite. Soweit der Begriff als gesellschafts- oder wirtschaftspolitisches Ziel Verwendung findet, kann anhand von Kriterienkatalogen eine Annäherung vorgenommen werden an das Maß an digitaler Kompetenz, das Staaten, Unternehmen oder Individuen verwirklichen. Eine exakte Messung ist aufgrund der begrifflichen Unschärfe, aber auch der heterogenen Verwendung des Begriffes erschwert. Bei der Herausarbeitung eines Kriterienkataloges orientieren sich die bisherigen Messungen zum Teil an Befragungen, welche den Stand der digitalen Kompetenz von Nutzer:innen erheben, oder am Stand der Digitalisierung von Staat, Verwaltung und Institutionen. Die Bertelsmann-Stiftung versuchte im Jahr 2020 zu ermitteln, welche Möglichkeiten zum Zugriff auf das Internet vorhanden waren und wie diese genutzt wurden. Ihre Studie fragte nach Kenntnissen und empfundener Sicherheit beim Umgang mit Geräten wie Smartphone, Tablet und PC und differenzierte dabei nach Altersgruppen.[27] Die Schwerpunktstudie Digitale Souveränität des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2021 befragte Unternehmen nach dem Stand der Digitalisierung in ihrer jeweiligen Organisation.[28] Eine weitere Studie versuchte, die Sensibilität bestimmter Nationen von ausländischen Lieferanten von Software und Hardware unter Einbeziehung von Lizenzabhängigkeiten in einer geografischen Erhebung durch die Ermittlung von Digitalen Dependenz Indizes (DDI) zu bemessen.[29] Den Ansatz über die Darstellung einer interaktiven Karte, die über gewichtete Kriterien den Stand der digitalen Abhängigkeit Deutschlands veranschaulicht, versuchte das Kompetenzzentrum Öffentliche IT (ÖFIT).[30]

Welche Bildungsprojekte gibt es?

Bildungsprojekte zur Förderung Digitaler Souveränität finden sich vor allem in Bereichen, in denen es um die Vermittlung digitaler Kompetenzen geht. Damit wird ein Teilbereich der Voraussetzungen für digital selbstbestimmtes (souveränes) Handeln gestreift. Andere Initiative unterstützen digitale Angebote, ohne selbst Bildungsangebote bereitzustellen. Das Projekt StartApp richtet sich an Schüler:innen ab der 5. Klasse (https://www.tezba.de/wir-ueber-uns/ ). Es informiert über den kompetenten Umgang mit Smartphones, insbesondere im Bereich des Einsatzes von Applikationen (Apps). Die Initiative wird getragen vom Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw e. V.). Der bayerische Wirtschaftsminister tritt als Schirmherr auf.

Das Forum Bildung Digitalisierung (ForumBD - https://www.forumbd.de/) vereinigt in der Organisationsform eines eingetragenen Vereins neun deutsche Stiftungen. Es begleitet die digitale Transformation im Bildungsbereich und möchte hierdurch die Förderung der digitalen Souveränität von Schüler:innen und Lehrer:innen unterstützen. Das Forum organisiert Projekte, Publikationen und Veranstaltungen.

Die vom Hasso-Plattner-Institut gegründete cloudbasierte Lernplattform für Schulen, bietet ein open-source-basiertes Cloudnetzwerk, um Lerninhalte zu bündeln und für Schulen gratis zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die zunächst auf einige Bundesländer beschränkte Plattform für die übrigen Bundesländer geöffnet (https://dbildungscloud.de/ ). Die Plattform ist keine eigene Bildungsinitiative, hostet allerdings die Angebote anderer Bildungsanbieter. Aufgrund der Serverbelegenheit in Deutschland bietet sie die Chance, die Standards etwa des deutschen Datenschutzrechts bereitzustellen.

Die vom Bundesverband für digitale Souveränität e.V. organisierte OSB Alliance informiert über den Einsatz offener Softwarelösungen in der Verwaltung. Sie betreibt ein Forum für digitale Souveränität und vermittelt Berater und Gestalter aus den Bereichen Informationstechnologie und Kommunikation (https://osb-alliance.de/ ). Die Initiative hat zahlreiche Mitglieder aus dem Unternehmensbereich.

Literaturhinweise

BITKOM. 2015. Digitale Souveränität. Positionsbestimmung und erste Handlungsempfehlungen für Deutschland und Europa. Berlin. https://www.bitkom.org/sites/default/files/pdf/Presse/Anhaenge-an-PIs/2015/05-Mai/BITKOM-Position-Digitale-Souveraenitaet1.pdf.

BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). 2007. Charta Verbrauchersouveränität in der Digitalen Welt. Berlin. https://www.vzbv.de/sites/default/files/mediapics/charta_digitale_welt_1532007.pdf.

Couture, Stephan/Toupin, Sophie: What does the notion of „sovereignty“ mean when referring tot he digital? New media & society 2019, Vol. 21(10), S. 2305-2322.

Friedrichsen, Mike, und Peter-Jan Bisa (Hg.): Digitale Souveränität: Vertrauen in der Netzwerkgesellschaft. Wiesbaden: Springer VS 2016.

Glasze, Georg/Odzuck, Eva/Staples, Ronald: Was heißt digitale Souveränität. Diskurse, Praktiken und Voraussetzungen "individueller" und "staatlicher Souveränität" im digitalen Zeitalter, Transcript Verlag Bielefeld 2022.

Pohle, Julia: Digitale Souveränität, In: Tanja Klenk/Frank Nullmeier/Göttrik Wewer (Hg.): Handbuch Digitalisierung Staat und Verwaltung, Wiesbaden 2020, S. 1, abrufbar unter https://link.springer.com/referenceworkentry/10.1007/978-3-658-23669-4_21-1.

Pohle, Julia/Thiel, Thorsten (2021): Digitale Souveränität. Von der Karriere eines einenden und doch problematischen Konzepts, in: Chris Piallat (Hg.): Der Wert der Digitalisierung. Gemeinwohl in der digitalen Welt. Digitale Gesellschaft, Bd. 36. Bielefeld: transcript, S. 319-340.

Sachverständigenrat für Verbraucherschutz: Digitale Souveränität – Gutachten, 2017, abrufbar unter https://www.svrverbraucherfragen.de/wp-content/uploads/Gutachten_Digitale_Souveränität_.pdf.

Seifried, Mareike/Bertschek, Irene: Schwerpunktstudie Digitale Souveränität, online abrufbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/DigitaleWelt/schwerpunktstudie-digitale-souveranitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6.

Thiel, Thorsten: Internet und Souveränität. In: Christian Volk/Friederike Kuntz (Hg.): Der Begriff der Souveränität in der Transnationalen Konstellation, Baden-Baden: Nomos 2014, S. 215–239.

Tiedeke, Anna Sophia: Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter, Multimedia und Recht (MMR) 2021, S. 624 – 628.

Quellenverzeichnis

  1. Goldsacker, Digitale Souveränität, online abrufbar unter https://publica-rest.fraunhofer.de/server/api/core/bitstreams/71c726ab-133b-4cd9-8e4c-3d259453fcf8/content, S. 3; Aktionsrat Bildung, Digitale Souveränität und Bildung, S. 12 ff, online abrufbar unter https://www.pedocs.de/volltexte/2019/16569/pdf/vbw_2018_Digitale_Souveraenitaet_und_Bildung.pdf.
  2. Vgl. Sonja Tiedeke: Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität, MMR 2021, 264.b.
  3. Schultz/Heck/Sollmann/Persike, Digitale Souveränität: Von der Hochschulbildung für die Forschung, 2022, S. 5 f. abrufbar unter https://gfzpublic.gfz-potsdam.de/rest/items/item_5013059_2/component/file_5013060/content.
  4. Les six livres de la République, 1576.
  5. Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth Ecclesiasticall and Civil, 1651.
  6. Jellinek, Georg: Allgemeine Staatslehre, Berlin 1900.
  7. Dammann, Finn/Glasze, Georg: Historische Rekonstruktion und internationale Kontextualisierung der Diskurse einer »digitalen Souveränität« in Deutschland in: Georg Glasze/Eva Odzuck/Ronald Staples (Hg.): Was heißt digitale Souveränität?, 2022, S. 30.
  8. Dammann/Glasze, Historische Rekonstruktion und internationale Kontextualisierung der Diskurse einer »digitalen Souveränität« in Deutschland, in: Glasze/Odzuck/Staples (Hg.): Was heißt digitale Souveränität?, 2022, S. 30.
  9. Budnitsky, Stanislav: Branding Internet sovereignty: Digital media, Jia, Lianrui and the Chinese-russian cyberalliance European Journal of Cultural Studies 2018, Vol. 21 (5), S. 594 – 613; Dammann/Glasze, Historische Rekonstruktion und internationale Kontextualisierung der Diskurse einer »digitalen Souveränität« in Deutschland, in: Georg Glasze/Eva Odzuck/Ronald Staples (Hg.): Was heißt digitale Souveränität?, 2022, S. 40.
  10. Couture, Stéphane/Toupin, Sophie, What does the notion of “sovereignty” mean when referring to the digital?, new media & society vo. 21 (10), S. 2305, 2310 f.; Barlow, John Perry: A Declaration of the Independence of Cyberspace, abrufbar unter https://www.eff.org/de/cyberspace-independence.
  11. Der Spiegel vom 22.12.2013, https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/internetminister-dobrindt-verspricht-schnellstes-netz-der-welt-a-940506.html.
  12. Merkel, Angela/Kallas, Kaja/Frederiksen, Mette/Marin, Sanna: Appell von vier Regierungschefinnen an die EU: »Europa muss seine digitale Souveränität stärken«, in: Handelsblatt v. 2. März 2021, https://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/digitalisierung-appell-von-vier-regierungschefinnen-an-die-eu-europa-muss-seine-digitale-souveraenitaet-staerken/26962398.html.
  13. https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age_de.
  14. von der Leyen, Ursula: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (19.02.2020).
  15. Bundesministerium für Bildung und Forschung: Forschung - Gaia-X: ein Instrument des Wissens- und Digitale Technologietransfers, abrufbar unter https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/digitale-wirtschaft-undgesellschaft/gaia-x/gaia-x_node.html.
  16. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr, EU-Amtsblatt 2016 Nr. L 119 S. 1 v. 4. Mai 2016.
  17. Abrufbar unter https://www.european-chips-act.com/European_Chips_Act_Final_Text.html . Weitere Informationen unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/european-chips-act.
  18. Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, EU-Amtsblatt Nr. L 277, S. 1 vom 27.10.2022.
  19. Abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32022R2065.
  20. Gesetz zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches IT-Souveränitätsgesetz – HmbITSG) vom 20. Dezember 2022, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt - HmbGVBl. Nr. 1 vom 10.1.2023.
  21. Gesetz zur Gewährleistung der digitalen Souveränität der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde - vom 12. Juli 2022, Brem.GBl. 2022, S. 420.
  22. Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) v. 14. August 2017, Bundesgesetzblatt 2017, Band I, S. 3122, 3138, zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. 2021 I S. 2250; 2023 I Nr. 230) geändert.
  23. Julia Pohle/Thorsten Thiel: Digitale Souveränität. Von der Karriere eines einenden und doch problematischen Konzepts, in: Piallat, Chris (Hg.): Der Wert der Digitalisierung:Gemeinwohl in der digitalen Welt, Bielefeld transcript 2021, S. 319, 320.
  24. Pohle/Thiel, aaO. S. 319, 320.
  25. Pohle/Thiel, aaO. S. 319, 340.
  26. Pohle/Thiel, aaO. S. 319, 340.
  27. Bürger, Tobias/Sidel, Regina in: Bertelsmann-Stiftung (Hg.), LebensWerte Kommune, Gütersloh 2020, abrufbar unter https://www.researchgate.net/publication/347424534_Jetzt_Alle_Digitale_Souveranitat_von_Alteren_Eine_Befragung_zu_digitalen_Kompetenzen.
  28. Seifried, Mareike/Bertschek, Irene: Schwerpunktstudie Digitale Souveränität, 2021, S. 6, online abrufbar unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/DigitaleWelt/schwerpunktstudie-digitale-souveranitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6.
  29. https://digitaldependence.eu.
  30. https://www.oeffentliche-it.de/digitalindex?mapShape=dland&mapShapeYear=2021&mapColor=buergerservices-index&mapColorStartYear=2021&mapColorEndYear=2021.


Der Beitrag basiert auf einer Seminararbeit von Can Kurt, die im SoSe 2023 in einem medienrechtlichen Seminar der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln verfasst wurde. Für das Glossar wurde der Beitrag anschließend von Karl-Nikolaus Peifer im Rahmen des Projekts "Digitale Souveränität" am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht und am Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln adaptiert.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2024. „Digitale Souveränität (Rechtswissenschaft).“ https://www.bigdataliteracy.net/glossar/. Zugegriffen am tt.mm.jjjj.