Digitale Souveränität (Entwurf SP Entwurf (tlw. aus Rebitschek, Peifer und mehr)

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Mit sehr verschiedenen Bedeutungen wird der Begriff der digitalen Souveränität in kontroversen fachlichen und politischen Debatten eingesetzt, in denen die Unabhängigkeit, Kontrolle oder Einflussmöglichkeiten von selbstbestimmten Individuen, Kollektiven, Organisationen, Staaten oder supernationalen Strukturen ausgehandelt wird. Thematisiert werden dabei das souveräne Handeln und die Begrenzung fremden Handelns in Bezug auf digitale Daten und Infrastrukturen.
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Was bezeichnet dieser Begriff?

Der Terminus 'Digitale Souveränität' wird im Englischen mindestens seit 2011, im Deutschen mindestens seit 2017 in teils fachwissenschaftlichen (historischen, politik- und rechtswissenschaftlichen), teils politischen Kontexten sehr unterschiedlich verwendet.[1] In mehreren seiner verschiedenen Bedeutungen ist die bezeichnete Sache zudem von starken politischen Kontroversen geprägt.

Pragmatisch konstituiert sich der Begriff als Zielzustand des Ausmaßes von Selbstbestimmung bzw. von selbstbestimmter Handlungsfähigkeit unter den digital transformierten Lebensbedingungen der Gegenwart und Zukunft. Er kann sich dabei auf Institutionen und Gemeinschaften wie auf Individuen beziehen. Sowohl die Verschiedenheit der zugewiesenen Bedeutungen als auch die damit verbundenen Kontroversen verweisen auf Spannungen zwischen Konzepten der Handlungsfreiheit, Unabhängigkeit und Kontrolle, wenn sie auf Individuen, Kollektive, Organisationen, Staaten, Nationen, oder staatenübergreifende Strukturen angewendet werden sollen. So stehen die Einflussmöglichkeiten einiger dieser Akteure häufig in direkter Konkurrenz und zugleich in direkter Abhängigkeit[2] zu denen anderer Akteure. Eine solche Souveränität stellt dann nicht auf eine rein intrinsische freie Qualität von selbstverantworteten Handlungen, sondern auf die Aushandlung von anerkannter Selbstbestimmung in mindestens zwei Dimensionen ab: horizontal zwischen vergleichbaren Akteuren, deren Souveränität jeweils dort endet, wo die des anderen beginnt; vertikal in dem Stiftungsverhältnis zwischen individueller und kollektiver[3], insbesondere governementaler[4] Souveränität, also zwischen souveränem Subjekt und staatlichem Souverän[5].

Zu unterscheiden ist daher mindestens die Verwendung von 'Digitaler Souveränität' als Ausgangspunkt von Beschreibungen individueller Freiheit, als Beschreibung nationaler und staatlicher Hoheitsansprüche, und als Beschreibung hegemonialer wirtschafts- und standortpolitischer Ziele.[6] Sie alle reagieren auf Bedrohungen, teils auch auf neue Möglichkeiten, die im Zuge der digitalen Transformation beobachtet werden. Weil keine Einigkeit über den genauen Inhalt des Begriffs der Digitalen Souveränität und seine Abgrenzung gegenüber dem Begriff der Souveränität im Übrigen besteht, fehlt es an einer für alle Zusammenhänge bedeutsamen Definition.[7]

Die digitale Souveränität von Individuen wird insbesondere in der Medienbildung in ihrer Abhängigkeit von persönlichen Kompetenzen und Kontextbedingungen diskutiert. Auf der einen Seite stehen Individualvoraussetzungen wie Ressourcen und Kompetenzen, ein Set von Merkmalen, welches ein kritisches Verständnis der digitalen Umwelt und einen für das eigene Leben dienlichen Umgang mit dieser ermöglicht (z.B. Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten). Auf der anderen Seite stehen die Bedingungen dieses Erlebens und Verhaltens: Normen, Gesetze und Regeln sowie normalisierende und normierende Bedingungen der digitalen Umwelt, wie sie vor allem im Kontext der informationellen Selbstbestimmung breiter diskutiert werden.[8]

Als dieses Glossar 2020 unter dem Titelbegriff Glossar Digitale Souveränität entworfen wurde, gingen wir von 'Digitaler Souveränität' als der "Fähigkeit, persönliche oder kollektive Freiheit und Selbstbestimmung in der digitalisierten Gesellschaft zu verteidigen, zu nutzen und zu gestalten" aus. Souveränität war dabei von vornherein auf die Aushandlung der Spannung zwischen diesen Freiheiten und ihren Abhängigkeiten hin entworfen, denn um "sie zu ermöglichen, bedarf es sowohl individueller Kompetenzen als auch technischer, politischer und sozialer Rahmenbedingungen."[9]

Aus Sicht der kritischen Medienwissenschaft spiegelt diese Spannung zwischen individuellen und strukturellen sowie kollektiven und politischen Festlegungen – mithin die Spannung zwischen dem Bedarf an Ermächtigung und jenem an Regulierung – seinerseits produktiv die Krise von etablierten Begriffen der bürgerlichen Aufklärung und der demokratischen Kritik, also die Frage nach der Radikalität der postdigitalen Situation[10]. Es erweist sich andererseits, dass er an derselben Sollbruchstelle besonders anschlussfähig für kontroverse Inanspruchnahmen durch unterschiedliche politische und fachliche Interpretationen wird.

So kann 'Souveränität' auch als eingeschränkter oder Schwundbegriff gegenüber den stärkeren Forderungen einer digitalen Aufklärung mit dem Ziel einer umfassenden, individuellen digitalen Mündigkeit verstanden werden.[11] So ist angesichts der Bevorzugung von nichtmenschlichen algorithmischen wie korporativen Akteuren durch Big Data-Verfahren (sowie durch die steigende Bedeutung von Nahökologien für in Netzwerken verstreute Handlungsoptionen[12] die Fähigkeit einzelner menschlicher Akteure zur klassischen subjektiven Selbstbestimmung in Frage gestellt[13]. Die subjektzentrierten Konzepte der Aufklärung drohen so, zu ideologischen oder falschen Versprechungen zu werden, die insbesondere politischen Regulierungsbedarf und die nötige Einschränkung von fremder Datenauswertung durch reine Appelle an die Kompetenz und Selbstbestimmung von einzelnen Menschen ersetzen. Diese Ansprüche finden dagegen in der politisch älteren Vorstellung von gegenseitig abhängigen, aber abzugrenzenden Handlungssphären aus der Begriffsgeschichte der Souveränität eine mögliche Heimat.

Die Souveränität von Staaten in digitalen Umgebungen scheint damit einerseits als Einschränkung individueller digitaler Souveränität, andererseits als Voraussetzung jener Regulierung von Handlungsfreiheiten ökonomischer Akteure und auch staatlicher Institutionen, die zur Verteidigung individueller Souveränität nötig scheint.[14] Gleichzeitig ist staatliche digitale Souveränität nach einigen Einschätzungen einerseits kaum durchzusetzen, weil Territorialität und Staatsgrenzen in weltweiten Netzwerken an Bedeutung verlieren, andererseits auch möglicherweise nicht mehr erforderlich, weil eine weltweit vernetzte Gemeinschaft von Menschen und Gruppen staatliche Funktionen selbst übernehmen kann, indem diese Gemeinschaft Daten, Standards und Infrastruktur verwaltet und die Durchsetzung von Regeln technologisch durchsetzen kann (technologische Souveränität [15]). Zugleich besteht die Sorge, dass die mit dem staatlichen Souveränitätsbegriff aufgerufenen Diskurse, in denen Souveränität als technische Autonomie und regulative Selbstbestimmung gegenüber den Infrastrukturen anderer Nationen sowie ökonomischer Korporationen verstanden wird,[16]; in nationale und nationalistische Propaganda und Politik kippen.

Im medienrechtlichen Diskurs kann 'Digitale Souveränität' Herrschaftssphären bezeichnen, insbesondere das Maß an Unabhängigkeit, Kontrolle und Einflussmöglichkeiten, welche Institutionen oder Individuen über digitale Daten, Software, Softwarestandards sowie Netzwerkstandards und Netzwerkprotokolle, Hardware, digitale Dienstleistungen und Infrastruktureinrichtungen ausüben oder in Bezug auf diese Umstände gewährleisten.[17] Dabei ist bisher vor allem der zweite Begriffsbestandteil von medienrechtswissenschaftlichem Interesse gewesen. Souveränität steht insoweit für Machtbefugnisse und Autonomie gegenüber Einflüssen anderer Akteure.

Ein Rechtsbegriff von Digitaler Souveränität von Individuen und Organisationen lässt sich insofern von dem Begriff der Datensouveränität abgrenzen, als jener nicht auf Protokolle, Hardware und Infrastrukturen, sondern lediglich auf einen Aspekt der Digitalen Souveränität, nämlich Kontrolle von und Zugang zu Daten abstellt. Digitale Souveränität von staaatlichen Akteuren ist dagegen abzugrenzen von den Konzepten der digitalen Selbstbestimmung und der informationellen Selbstbestimmung, die den Schutz individueller Selbstentfaltung betreffen.[18]

$Autonomien (Infrastruktur), v.a. a. nach Medienökonomie --> Johannes Münster?

Woher kommt der Begriff?

Der Souveränitätsbegriff bezieht sich auf den staats- und völkerrechtlichen Begriff der Souveränität, der begriffsgeschichtlich davon ausgeht, dass Einflussmöglichkeiten Staaten oder moderner: dem Staat als Repräsentanten des Souveräns (Staatsvolk) zukommen. Die Überführung der Vorstellung von einem persönlichen, etwa monarchisch legitimierten, Souverän, in die Herrschaft des Volkes verweist bereits auf die Spannung zwischen individueller und kollektiver Handlungsfreiheit, die jeweils mit unterschiedlichen Maßnahmen gefördert und in unterschiedlichen Konkurrenzen zu Individuen oder Staaten bedroht werden kann.[19]

Wird digitale Souveränität als digitale Aufklärung in Fortsetzung der historischen Idee der Aufklärung aus dem 18. Jahrhundert in die gegenwärtigen Bildungsherausforderungen der digitalen Gesellschaft verstanden, ist andererseits eine Bezugnahme auf das Konzept eines selbstreflektierenden und selbstbestimmten Subjekts unumgänglich. Bereits in der mit der demokratischen Vergesellschaftung entsprechender Freiheiten eng verbundenen historischen Konzeption von Öffentlichkeit ist längst Kritik an nur partieller aktiver und passiver Zugänglichkeit, ausgeblendeten Klassendifferenzen und damit verbundenen weiteren intersektionalen Ausschlüssen und einer bürgerlichen Vorstellungswelt verbunden worden,[20] die die Ersetzung eines Rückgriffs auf starke Aufklärungsbegriffe zugunsten eines neuen Begriffs digitaler Souveränität attraktiv scheinen lassen können.

Der aus dem Englischen stammende Begriff der digitalen Souveränität („digital souvereignty“) taucht begriffshistorischen Untersuchungen zufolge seit 2011 vereinzelt, seit 2015 häufiger in akademischen Beiträgen auf.[21] 2017 prägte der Deutsche Ethikrat[22] die Formulierung einer geforderten "Datensouveränität als Informationelle Freiheitsgestaltung". Im gleichen Jahr bestimmte der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ein Konzept der "Digitalen Souveränität", das "die Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher, in der Digitalen Welt in verschiedenen Rollen zu agieren, nämlich als Marktteilnehmer, als Konsumentenbürger einer Gesellschaft sowie als 'Prosumer' in Netzwerken" umfassen soll [23].

Die Herkunft dieser jüngeren Umdeutungen des Begriffs der Souveränität kann dabei in zwei Facetten gedacht werden, die sich allerdings wechselseitig bedingen. In der politischen und auch rechtlichen Facette beschreibt er das Bedürfnis von Staaten oder politischen sowie Wirtschaftsräumen, wie der Europäischen Union, in Fragen digitaler Infrastrukturen Regulierungsmöglichkeiten zu behaupten, aber auch ausländische und unternehmerische Regulierungen oder deren unerwünschte Effekte begrenzen zu können. In der wirtschaftlichen Facette geht es um infrastrukturelle Autonomie, d.h. weniger um die Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen als um die Beseitigung oder Verringerung tatsächliche Abhängigkeiten. Als Beispiel dafür dient die Forderung nach einer „Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas“ zum Zwecke der „Herstellung eines angemessenen Datenzugangs deutscher und europäischer Unternehmen“ und „der Auflösung bestehender Abhängigkeiten von wenigen Datenoligarchen“ gesprochen.[24] Daraus wird ein Bedürfnis abgeleitet, den Zugang zu sensiblen Daten und kritischer Infrastrukturen durch nationale Instrumente und Akteure kontrollierbar zu halten [25] und im Bereich staatlicher und unternehmerischer Daten Systeme des wechselseitigen Datenzugangs („data sharing“) zu eröffnen.[26] Die Datenwirtschaft definiert Souveränität als Verringerung der Abhängigkeit von außereuropäischen Dienstleistern, die Daten und Softwareleistungen (Cloud-Services) hosten.[27] Die Europäische Union verfolgt eigene Strategien im Bereich der Datensouveränität und Datenverfügbarkeit, etwas das Projekt „GAIA-X“.

In der Schnittstelle zwischen politischer und wirtschaftlicher Facette fordern das EU-Parlament und die EU-Kommission „Digitale Souveränität“ in den Staaten der Europäischen Union, um nicht die Kontrolle über Daten, Innovationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Gestaltung und Durchsetzung von Gesetzen im digitalen Umfeld zu verlieren.[28] Insoweit soll einerseits der technologische Vorsprung gegenüber den USA und China verringert, andererseits aber der Schutz europäischer Werte bei der Durchsetzung von Datenschutzrechten und Rechten des geistigen Eigentums gewährleistet werden. Der IT-Planungsrat der deutschen Bundesregierung sieht in einer solchen Strategie ein Mittel, das dafür sorgt, dass „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“.[29]

Im rechtswissenschaftlichen Diskurs spielt der Begriff zunächst eine Rolle bei der Beschreibung grundrechtlicher Schutzpflichten des Staates im Zusammenhang mit digitalen Sachverhalten und einer besonderen Gewährleistungsverantwortung des Staates für digitale Infrastrukturen.[30] Beides schlägt sich in vielfältigen Fragestellungen nieder, sei es der Frage, ob es besondere Interessen der Menschen an der Abwehr staatlicher Eingriffe in ihre digitalen Umgebungen (Computer und Staatstrojaner, Abwehr von Online-Durchsuchungen oder Überwachungen) gibt, sei es auch bei der Beurteilung, ob sich staatliche Stellen zur Aus- oder Aufrüstung ihrer digitalen Infrastruktur privater Dienstleister bedienen dürfen, wenn dadurch Daten aus ihrer staatlichen Gewalt und zur alleinigen Verfügung durch Private überlassen werden.[31] Beim Projekt GAJA-X der Europäischen Union ist zu fragen, ob Unternehmen wie Google als Dienstleister hinzugezogen werden dürfen. Auch stellt sich die Frage, ob ausländische Netzdienstleister beim Aufbau neuer Funknetze oder Aufzeichnungen von Polizei-Bodycams auf Cloud-Servern von Amazon Web Services tragbar sind.

Außerhalb staatlicher Interessen und außerhalb des rechtswissenschaftlichen Diskurses spielt der Begriff der Digitalen Souveränität mittelbar eine Rolle im Diskurs von Interessengruppen, die eine Abwehr staatlicher Einflussnahmen auf ein offenes, freies und weltweites System von Internetdiensten befürworten. Für diese Idee steht insbesondere die „Declaration of Independence of Cyberspace“ von John Perry Barlow aus dem Jahr 1996 mit seiner Behauptung, dass Ideen territorialer Souveränität im Cyperspace keine Rolle mehr spielen: „Governments … You have no sovereignty where we gather“.[32] In diesem Diskurs geht es bis heute darum, staatliche Einflüsse, also Souveränität als staatsrechtlich legitimiertes Konzept, abzuwehren und an seine Stelle die Vorstellung eines selbstverwalteten, technologisch souveränen Kommunikationsnetzes zu setzen. Der Begriff der Souveränität wird hier durch das Konzept der Autonomie ersetzt.

Wonach muss ich fragen?

  • Stehen mir Einrichtungen und Leistungen aus der realen Welt auch in digitalen Umgebungen zur Verfügung?
  • Gibt es Gruppen oder Akteure, die aufgrund fehlenden Zugangs zu digitalen Ressourcen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind oder gar gezielt ausgeschlossen werden?
  • Sind digitale Einrichtungen und ist die Inanspruchnahme digitaler Leistungen sicher?
  • Sind diese Einrichtungen einfach zu bedienen? Verstehen Nutzer_innen ihre Funktionen und Einsatzmöglichkeiten?
  • Wissen Personen und Gruppen, welche Daten über sie an welchen Orten und in welchen Einrichtungen gespeichert sind?
  • Wird digitale Werkzeuge Nutzenden mitgeteilt, wenn Daten an Orte außerhalb der Einflusssphäre der eigenen staatlichen Gesetzgebung transferiert oder dort gespeichert werden? Können sie dem widersprechen? Erhalten sie dort den Schutz, den sie auch in der Einflusssphäre ihrer Gesetzgebung habe?
  • Werden sensible Daten sicher verwahrt?
  • Wo stehen verschiedene Ansprüche und Vorstellungen von Souveränität in Konflikt miteinander?
  • Welche Abhängigkeiten von Staaten oder supranationalen Bedingungen werden in einer Diskussion berücksichtigt, vergessen, oder überbewertet?

Wann ist das wichtig?

Digitale Souveränität beschreibt Einflussmöglichkeiten und deren faktische (oder normativ sinnvolle) Grenzen. Anders als bei dem staatsrechtlichen Begriff der Souveränität geht es in der digitalen Souveränität nicht nur, aber auch um nicht-staatliche Akteure. Soweit staatliches Handeln beschrieben wird, kann der Staat oder eine staatliche Institution Regulator, Garant von Handlungsmöglichkeiten, aber auch Machtfaktor oder Quelle von Aggressionen gegenüber privater Entfaltung in digitalen Umgebungen sein.

Digitale Souveränität kann der Stärkung staatlicher Einflusssphären dienen, insoweit auch Quelle protektionistischer Abgrenzungen gegenüber anderen Staats- und Wirtschaftsräumen sein. Die Forderung nach Souveränität beinhaltet darüber hinaus Elemente der Schließung von Räumen der Offenheit. Zum Teil geschieht dies bewusst, um staatliche Interessen (staatliche oder unternehmerische Geheimhaltung, Rechtsgüter von Bürger_innen) zu schützen. Zum Teil geschieht dies aber auch zur Abgrenzung gegenüber Außeneinflüssen, die freiheitsbeschränkende Tendenzen auch für Bürger_innen haben.[33] In einem moderneren Verständnis, in dem der Staat als Repräsentant der in ihm lebenden Menschen verstanden wird, soll Digitale Souveränität dagegen die Autonomie von Menschen gegenüber Bedrohungen oder Freiheitsverkürzungen im digitalen Raum stärken.[34] Dabei kann der Staat als Akteur auch als hinderlich angesehen werden, sofern es Nutzer_innen selbst etwa gelingt, über die Stärkung freier Software, die Offenhaltung von Zugängen zu Informationen und die Verfügbarkeit technologischer Mittel ihre Selbstermächtigung zu stärken. Ein Verständnis der Autonomieförderung zugunsten der in zunehmend vernetzten Umgebungen lebenden Menschen liegt auch dem Projekt Glossar Digitale Souveränität zugrunde.

Soll die digitale Souveränität von Individuen gestärkt werden, fordern Akteure in deren Umfeld – Staat und Wirtschaft in einem kontinuierlichen Transformationsprozess und das sich stetig entwickelnde Dispositiv der Digitalgesellschaft – regelmäßig die Ausübung von digitaler Souveränität der Bürger_innen bei der Nutzung digitaler Dienste und Geräte (Nutzersouveränität; z.B. Nutzen eines Smartphones und der App der Deutschen Bahn, um ein Ticket zu kaufen), bei der Datenproduktion im Kontext der Vernetzungen (Datensouveränität, z.B. Teilen von eigenen Standortdaten mit der Deutschen Bahn) und vor allem in der Interaktion mit Algorithmenentscheidungen heraus (Algorithmensouveränität, z.B. vorgeschlagene Routen und Preise). Die jeweiligen Ziele bei der Souveränitätsausübung können dabei vollkommen analoger Natur sein (z.B. Reise mit der Eisenbahn). Forderungen nach digitaler Aufklärung in Bildungsprogrammen, [35]), Manifesten[36] und Erklärungen[37] sowie in Regierungsprojekten wie etwa dem Netzwerk digitale Aufklärung oder des Souvreign Tech Fund der Bundesregierung sollen den Menschen aus seiner selbstverschuldeten digitalen Unmündigkeit in eine digitale Mündigkeit führen.

Das Konzept der Digitalen Souveränität wird wegen seiner sehr heterogenen Anknüpfungen – Geht es unter dem Deckmantel der Autonomiesteigerung nicht vorrangig um den Schutz staatlicher Interessen? Dienen diese Interessen tatsächlich den Menschen? – aber auch als heuristisches Werkzeug stark kritisiert und als ungeeignet angesehen, um Autonomie oder Selbstermächtigung von Individuen festzustellen.[38] Diese Skepsis wird getragen von der Beobachtung, dass der Begriff auch in der politischen Rhetorik von Wirtschaftsräumen dazu dient, Handelskonflikte zwischen Europa, den USA und China über wechselseitige extraterritorial wirkende Regulierungen auszutragen.[39]

Wie wird der Begriff erfasst/festgestellt?

Digitale Souveränität üben erstens einzelne Individuen dann aus, wenn sie kraft ihrer Kompetenz selbstbestimmt digitale Dienste und Geräte nutzen, Daten produzieren und Entscheidungen bezüglich algorithmischer Entscheidungsunterstützungssysteme (ADM) treffen, diese anwenden oder informiert („als Objekt dieser Systeme“ bzw. als Betroffene) daran teilnehmen. Zweitens ist Digitale Souveränität ein Konzept, das Regulierungsziele aufstellt und verfolgt. Eine Messung oder Feststellung findet angesichts der stark diskutierten Begriffskonturen noch nicht statt, solange die Diskussion über die Ziele, die Akteure und die Umsetzung des Konzeptes noch andauert.

Geht man davon aus – wie es das Glossar Digitale Souveränität tut – dass es um die Stärkung menschlicher Autonomie geht, lässt sich zunächst erfassen, welche Autonomieinteressen auf digitale Kommunikationsräume bezogen sind und wie sie dort wirken. Formuliert man als Leitprinzip die Stärkung von individueller und gruppenbezogener Autonomie, kann man Maßstäbe entwickeln, die etwa den Vorrang individueller vor staatlichen Interessen erfassen. Dazu dienen Informationen zu Einschränkungen von Äußerungs- und Pressefreiheit, Häufigkeit von Zensurmaßnahmen, aber auch das Vorhandensein von offenen Technologien oder offenen Zugängen zu staatlichen Ressourcen und Informationen. Diese Maßstäbe lassen sich formalisieren, sodass Indizes der Autonomiestärkung entwickelt werden können. Als Anknüpfungspunkt können Indizes dienen wie die Rangliste der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen führt[40] oder der Korruptionswahrnehmungsindex, den Transparency International entwickelt.[41] Eine solche Messung erfordert aber noch mehr Klarheit über die Bedingungen, welche Digitale Souveränität im Kern erfüllen muss.

Welche Bildungsprojekte gibt es dazu?

Weiterführende Literatur

  • Christakis, Theodore (2020): „European Digital Sovereignty“. Successfully Navigating Between the „Brussels Effect“ and Europe’s Quest for Strategic Autonomy (2020), Arbeitspapier, abrufbar unter https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3748098 (Abruf: 24.3.2022).
  • Couture, Stephane/Toupin, Sophie (2019): What does the notion of „sovereignty“ mean when referring to the digital?, new media & society, Vol. 21(10), S. 2305-2322, abrufbar über https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/1461444819865984 (Abruf: 24.3.2022).
  • Ernst, Christian (2020): Der Grundsatz digitaler Souveränität. Eine Untersuchung zur Zulässigkeit des Einbindens privater IT-Dienstleister in die Aufgabenwahrnehmung der öffentlichen Verwaltung, Duncker & Humblot Berlin.
  • Gigerenzer, G., Rebitschek, F. G., & Wagner, G. G. (2018). Eine vermessene Gesellschaft braucht Transparenz. Wirtschaftsdienst, 98(12), 860-868.
  • Gigerenzer, G. (2021). Klick: Wie wir in einer digitalen Welt die Kontrolle behalten und die richtigen Entscheidungen treffen. C. Bertelsmann Verlag.
  • Glasze, Georg, Eva Odzuck und Ronal Staples (Hgg.):Was heißt digitale Souveränität? Bielefeld: Transcript 2022.
  • Goldacker, Gabriele (2017): Digitale Souveränität, Studie hrsg. von der Fraunhofer Gesellschaft, Berlin.
  • Hertwig, R., & Grüne-Yanoff, T. (2017). Nudging and boosting: Steering or empowering good decisions. Perspectives on Psychological Science, 12(6), 973-986.
  • Kaufmann, Stefan (2021): Digitale Souveraenitaet, oder: Welche der Bedeutungen soll’s denn sein?, abrufbar unter: https://stefan.bloggt.es/2021/12/digitale-souveraenitaet-oder-welche-der-bedeutungen-solls-denn-sein/ (Abruf: 24.3.2022).
  • Klumpp, Dieter (2020): Digitalordnung: Privacy by Design, by Default oder per Digitalsouveränität?, in Anja Hentschel/Gerrit Hornung/Silke Jandt (Hrsg.) Mensch – Technik – Umwelt: Verantwortung für eine sozialverträgliche Zukunft (Festschrift für Alexander Roßnagel), Baden-Baden Nomos S. 509-524.
  • Lorenz-Spreen, P., Lewandowsky, S., Sunstein, C. R., & Hertwig, R. (2020). How behavioural sciences can promote truth, autonomy and democratic discourse online. Nature Human Behaviour, 4(11), 1102-1109.
  • Peuker, Enrico (2020): Verfassungswandel und Digitalisierung. Digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild, Tübingen Mohr Siebeck.
  • Pohle, Julia/Thiel, Thorsten (2020), Digital sovereignty, abrufbar unter https://policyreview.info/concepts/digital-sovereignty (Abruf: 24.3.2022)
  • Rebitschek, F. G., Gigerenzer, G., & Wagner, G. G. (2021). People underestimate the errors made by algorithms for credit scoring and recidivism prediction but accept even fewer errors. Scientific reports, 11(1), 1-11.
  • Ruohonen, Jukka (2021), The Treachery of Images in the Digital Sovereignty Debate, abrufbar unter https://arxiv.org/pdf/2012.02724.pdf (Abruf: 24.3.2022).
  • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (2017). Digitale Souveränität. Berlin, Gutachten des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen.
  • Tiedeke, Anna Sophia, Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität, Multimedia und Recht (MMR) 2021, S. 624-628.
  • vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. [Hrsg.]: Digitale Souveränität und Bildung. Gutachten. Münster : Waxmann 2018, 290 S. - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-165698

Quellenverzeichnis

  1. Zu vereinzelten früheren Verwendungen vgl. Finn Dammann und Georg Glasze: "Wir müssen als Deute und Europäer unsere digitale Souveränität zurückgewinnen!" Historische Rekonstruktion und internationale Konextualisierung der Diskurse einer 'digitalen Souveränität' in Deutschland, in: Glasze et al. (Hgg.): Was heißt digitale Souveränität? Bielefeld: Transcript 2022, S. 29-60.
  2. SVRV, Digitale Souveränität, in Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) S.f.V. (SVRV), Editor. 2017.
  3. so etwa in der Decalaration of Indepence of Cyberspace (1996)
  4. Goldsmith & Wu 2006
  5. Christakis 2020
  6. Überblick in Pohle/Thiele 2020.
  7. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 624. Vgl. auch Pohle, J., Digitale Souveränität. Ein neues digitalpolitisches Schlüsselkonzept in Deutschland und Europa? 2020: Berlin.
  8. Vgl. Friedewald, M., J. Lamla, and A. Roßnagel, Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel. 2017: Springer.
  9. Selbstbeschreibung des Glossars in White Papers 2020 und in der Publikation 2021.
  10. vgl. Pepperell/Punt 2000, Cascone 2000, Bolognini 2008
  11. zusammenfassend Fritzsche et al. 2022$; zur vorausgegangenen Diskussion Couture/Toupin 2019; Mueller 2010, 2019; Pohle 2020; Thiel 2014, 2019; Peuker 2020 $$
  12. Callon 2005
  13. Backer 2021
  14. vgl. Barlow 1996
  15. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 625.
  16. Johnson/Post 1996$, Breit 2020
  17. Tiedeke, Sophia. 2021. „Die (notwendige) Relativität digitaler Souveränität - Kritische Reflexionen zu einem zentralen und umstrittenen Konzept im digitalen Zeitalter.“ MMR: S. 624; Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  18. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  19. Vgl. Georg Glasze, Eva Odzuck und Ronald Staples: Einleitung: Digitzalisierung als Herausforderung -- Souveränität als Antwort? Konzeptionelle Hintergründe der Forderungen nach 'digitaler Souveränität', in: Dies.: Was heißt digitale Souveränität? Bielefeld: Transcript 2022, S. 7-28.
  20. Ruohonen 2021, Kukutai/Taylor 2016
  21. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2306.
  22. Deutscher Ethikrat, 2017
  23. Sachverständigenrat für Verbraucherfragen, S. IV
  24. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 141. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  25. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 272. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  26. Gutachten der Datenethikkommission. 2019, S. 142. Abgerufen am 25.03.22. <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/gutachten-datenethikkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=6>.
  27. Eco-Verband der Internetwirtschaft e.V. 2020. Pressemitteilung v. 7.4.2020. Abgerufen am 23.03.2022. <https://www.eco.de/presse/digitale-souveraenitaet-it-experten-sehen-starke-abhaengigkeiten/>.
  28. Europäisches Parlament. 2020. EPRS Ideas Paper. Towards a more resilient EU: Digital Souvereignty for Europe (2020): S. 4. Abgerufen am 23.03.2022. <https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/651992/EPRS_BRI(2020)651992_EN.pdf)>; Rede der Kommissionspräsidentin von der Leyen zur Lage der Union 2020 v. 16.9.2020. Abgerufen am 23.03.2022. <https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/soteu_2020_de.pdf>.
  29. IT-Planungsrat. 2021. Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung – Version 1.0: S. 1; angelehnt an die Studie von Goldacker, Gabriele. 2017. Digitale Souveränität: S. 3. Abgerufen am 23.03.2022. https://www.oeffentliche-it.de/documents/10181/14412/Digitale+Souver%C3%A4nit%C3%A4t.
  30. Peuker, Enrico. 2020. Verfassungswandel und Digitalisierung. Tübingen: S. 192.
  31. Ernst, Christian. 2020. Der Grundsatz digitaler Souveränität. Berlin: S. 17, gegen eine solche Überlassung S. 94.
  32. Abgerufen am 23.03.2022.<https://www.eff.org/cyberspace-independence>.
  33. Zur Unterscheidung beider Christakis, Théodore. 2020. European Digital Sovereignty: S. 54. Abgerufen am 23.03.2022. < https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3748098>.
  34. Couture, Stephane und Toupin, Sophie. 2019. “What does the notion of sovereignty” mean when referring to the digital”. new media & society No. 21: S. 2305-2322.
  35. Wagner 2013
  36. Atteneder et al. 2017
  37. Helbing u.a. 2017
  38. Stefan Kaufmann. 2021. „Digitale Souveraenitaet, oder: Welche der Bedeutungen soll’s denn sein?“ stk (06.12.21). Abgerufen am 23.03.2022. <https://stefan.bloggt.es/2021/12/digitale-souveraenitaet-oder-welche-der-bedeutungen-solls-denn-sein/>
  39. Ruohonen, Jukka. 2021. “The Treachery of Images in the Digital Sovereignty Debate.” Computers and Society (04.12.2020): S. 12. Abgerufen am 23.03.2020. < https://arxiv.org/abs/2012.02724>.
  40. Abgerufen am 23.3.2022. <https://www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2021/Rangliste_der_Pressefreiheit_2021_-_RSF.pdf.>
  41. Abgerufen a, 23.03.2022. <https://www.transparency.de/cpi/>.

Die erste Version dieses Beitrags wurde aus Entwürfen von Karl-Nikolaus Peifer und Florian Priemel, von Stephan Packard, von Felix Rebitschek und von Harald Gapski (?) erstellt.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2021. „Digitale Souveränität.“ https://www.bigdataliteracy.net/glossar/. Zugegriffen am tt.mm.jjjj.











Julia Pohle: https://link.springer.com/referenceworkentry/10.1007/978-3-658-23669-4_21-1

Christian Schicha, Digitale Souveränität – Interdisziplinäre Diskurse und normative Implikationen in: Marlis Prinzing, Bernhard S. Debatin, Nina Köberer (Ed.) Kommunikations- und Medienethik reloaded?, page 45 - 60 Wegmarken für eine Orientierungssuche im Digitalen, https://doi.org/10.5771/9783748905158-45


Friedrichsen, Mike und Peter -J. Bisa. 2016. Digitale Souveränität. Vertrauen in der Netzwerkgesellschaft. Wiesbaden: Springer VS. Darin: Werden, Stefan. 2016. "Digitale Souveränität, ein Orientierungsversuch." https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-07349-7.

"Lovink’s claim that Internet protocols are not ruling the world strikes us as a very interesting thing to assert—and possibly quite accurate in many respects. The claim establishes one of the central debates of our time: the power relationship between sovereignty and networks. We interpret Lovink’s claim like this: informatic networks are indeed important, but at the end of the day, sovereign powers matter more." -- Alexander R. Galloway und Eugene Thacker, The Exploit. Minnesota UP, Minneapolis/London, p. 1.

"Schon die Suggestion einer Determiniertheit menschlichen Verhaltens entfaltet Wirkungen einer Totalität der Berechenbarkeit." (Richter 2016: 214). -- vgl. Harald Gapski im Scoring-Band