Informationelle Selbstbestimmung (Medienwissenschaft)

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Zentrales Persönlichkeitsinteresse, das auf dem aufklärerischen Ideal persönlicher Autonomie und Freiheit aufbaut und im Kontext der Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten relevant wird.
Dieser Artikel verweist auf folgende weitere Beiträge:
Daten (Medienwissenschaft), Datenschutz (Rechtswissenschaft), Digitale Selbstbestimmung, Informationelle Selbstbestimmung (Rechtswissenschaft), Netzwerk (Medienwissenschaft), Personenbezogene Daten (Rechtswissenschaft), Überwachung (Medienwissenschaft)

Was bezeichnet dieser Begriff?

Informationelle Selbstbestimmung ist ein juristischer Begriff und bezeichnet das Recht jedes_r Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zur juristischen Definition des Begriffs siehe Informationelle Selbstbestimmung (Rechtswissenschaft).

In ethischen und philosophischen Diskursen ist neben dem Begriff der Selbstbestimmung auch häufig von Autonomie oder sogar von personaler Autonomie die Rede, sofern dabei die Selbstbestimmung von Personen in den Blick genommen wird.[1] In der Auseinandersetzung mit der Selbstbestimmung einer Person werden meist auch Fragen nach einer möglichen Fremdbestimmung durch andere relevant, nämlich wenn die Möglichkeit untersucht wird, dass "jemand oder etwas anderes über unser Denken, Handeln oder Leben bestimmt"[2]. In der Regel wird in diesen Fällen von Heteronomie gesprochen.[3]

Dem Konzept der Selbstbestimmung oder Autonomie wird als zentraler Begriff der neuzeitlichen Philosophie in diversen Debatten zur Ethik Aufmerksamkeit gewidmet, so zum Beispiel in zeitgenössischen Diskursen um ethische Fragen in der Biomedizin oder in Diskussionen über politische Freiheit.[4] Dabei wird - ausgehend von der Philosophie der Aufklärung - Autonomie stets als "fundamentaler Wert" und damit als eine der "grundlegenden Bedingungen"[5] für liberale demokratische Gesellschaften angesehen, weshalb es sich in diesen auch als Recht durchsetzen konnte. Ethische und philosophische Debatten zum Thema Selbstbestimmung beschäftigen sich dann also vor allem mit der Frage, unter welchen Bedingungen eine Person autonom denken, handeln und leben kann und unter welchen Voraussetzungen diese Möglichkeit für eine Person nicht gegeben ist.[6] Dem Verständnis von informationeller Selbstbestimmung liegt folglich die Annahme zugrunde, dass mit der Gewinnung und Nutzung bestimmter personenbezogener Daten auch die Einflussmöglichkeiten anderer auf die betroffene Person und deren Verhalten steigen, wodurch die Autonomie dieser Person sowie ihre Möglichkeit zur Teilhabe an der Gemeinschaft beeinträchtigt würde. Denn - so schreibt es das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 - wenn eine Person nicht abschätzen und beeinflussen könne, "wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß" und "ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und Informationen dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden", werde die betroffene Person angesichts der Wirkweisen des Panoptismus versuchen, "nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen"[7]. Dadurch werde ihr die Möglichkeit zur freien Persönlichkeitsentfaltung genommen.

Woher kommt der Begriff?

Das sich in den letzten 250 Jahren entwickelnde Konzept der Selbstbestimmung war seither von zentraler Bedeutung für die Entstehungsgeschichte der deutschen Verfassung. Seine Begriffsgeschichte ist historisch eng mit gesellschaftlichen und politischen Ereignissen wie der Französischen Revolution von 1789 bis 1799 oder der Deutschen Revolution 1848/1849 verwoben.[8] Das Konzept blickt darüber hinaus jedoch auf eine Ideengeschichte zurück, die historisch weit darüber hinaus reicht. Als Autonomie verstanden, meinte es bereits in der griechischen Antike die Fähigkeit der polis, also einer Stadt oder eines Staatsgebildes, sich selbst Gesetze zu geben (griech. autós = selbst; nómos = Gesetz). Der Begriff wurde später auch auf den Handlungsbereich einzelner Personen ausgeweitet.[9]

Im Zentrum der Ethik und politischen Philosophie steht die Idee der Selbstbestimmung seit der Moralphilosophie Immanuel Kants. Seinem Konzept des kategorischen Imperativs zufolge legt allein der durch die Vernunft bestimmte Wille des Menschen fest, nach welchen sittlichen Gesetzen er sich zu verhalten habe. Er müsse sich dabei jedoch an jenen Maximen orientieren, deren Allgemeingültigkeit erstrebenswert sei. Diese Form der moralischen Autonomie ist bei Kant also an die Überzeugung gebunden, dass kategorisch alle Menschen sowohl über Vernunft als auch gleichsam über Würde verfügen, die es zu achten gilt.

In einer für die Diskussion um informationelle Selbstbestimmung prägend gewordenen Weise werden Kants Überlegungen bei dem britischen Philosophen John Stuart Mill im 19. Jahrhundert weiter entwickelt, dessen Verständnis von Selbstbestimmung über die moralische Autonomie bei Kant hinaus "in einem weiteren Sinn auf individuelle Freiheit, personale Autonomie" abzielt und damit stärker auch soziale Kontexte, in die das Individuum eingebettet ist, in den Blick nimmt. Selbstbestimmung wird hier also nicht wie bei Kant kategorisch allen Menschen gleichermaßen zugesprochen, sondern vielmehr als "graduierbare Fähigkeit"[10] bestimmt, die in Abhängigkeit von der individuellen Situation variieren kann. Erstmals schwingt bei Mills individueller Freiheit der Gedanke eines sich frei entwickelnden Charakters oder einer Persönlichkeit mit.

An dieser Stelle wird deutlich, dass das moderne Verständnis von Autonomie mit einer spezifischen Auffassung von Freiheit einhergeht, von der es sie gleichzeitig abzugrenzen gilt. Die Philosophin Beate Rössler nennt diesbezüglich Isaiah Berlin als einflussreichen Autoren, der in der Mitte des 20. Jahrhunderts seine Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit prägte: "Mit negativer Freiheit bezeichnet Berlin solche Freiheitskonzeptionen, die Freiheit wesentlich als die Abwesenheit von Hindernissen und Beschränkungen begreifen". Demgegenüber sehe er die positive Freiheit darin, "bestimmte Optionen verfolgen zu können, bestimmte Fähigkeiten realisieren zu können beziehungsweise ein selbstbestimmtes Leben führen zu können" und zwar entsprechend einem "wesentlichen Selbst" der Individuen oder als "Ausdruck dessen, als welche Person sie sich selbst verstehen wollen"[11]. Rössler bemerkt, dass Berlins Konzeption von Freiheit dennoch nicht in der Lage ist, das Verhältnis von Autonomie und Freiheit zu fassen, da es solche Fälle nicht berücksichtige, in denen ein Individuum zu bestimmten Entscheidungen überredet oder "subtil manipuliert" werde, selbst wenn es sich dabei um vernünftige und gute Optionen handelte. Autonomie sei "eine Konkretisierung des Freiheitsbegriffs". Ausschlaggebend sei dabei letztlich die Frage, so Rössler, ob "wir selbst es sind, die gewählt haben"[12].

Dass Selbstbestimmung informationell zu begreifen sei, wird im Kontext des Persönlichkeitsrechts erstmals in einem Gutachten zu Grundfragen des Datenschutzes im Auftrag des Bundesinnenministeriums 1971 vorgeschlagen, auf welches sich das Bundesverfassungsgericht später in seiner Grundsatzentscheidung zur informationellen Selbstbestimmung beruft. Bezug genommen wird in dem Gutachten auf die These des deutschen Informationstheoretikers Karl Steinbuch, Information sei "Anfang und Grundlage der Gesellschaft"[13]. Steinbuchs Postulat ist vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung der elektrischen Nachrichtentechnik und dem gleichzeitigen Aufkommen der sogenannten Informationstheorie in der Mathematik sowie des Kybernismus in den Kommunikationswissenschaften in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu betrachten. Diese gehen davon aus, dass Information grundlegende Kategorie menschlicher Kommunikation und ihre Verarbeitung damit konstitutiv für die Gesellschaft ist.[14] Mit der Annahme, Information stelle "ein Abbild der sozialen Realität"[15] dar, lässt das Bundesverfassungsgericht also ein ursprünglich mathematikwissenschaftlich geprägtes Verständnis von Kommunikation und Gesellschaft in das Volkszählungsurteil von 1983 einfließen, welches bis heute Geltung besitzt. Die sozialen Kontexte, in denen Freiheit und Selbstbestimmung des Individuums zu bewerten wären, werden seitdem also als objektivierbare, weil informationell gefasste Zusammenhänge verstanden.[16]


Wonach muss ich fragen?

  • Wann begebe ich mich wissentlich oder unwissentlich in eine Situation, in der mein Verhalten mithilfe von digitalen Technologien überwacht werden kann?
  • Wem dient diese Überwachung zu welchem Zweck?
  • Wird durch diese Überwachung Einfluss auf mein Verhalten und damit sogar auf meine Selbstbestimmung genommen?
  • Werde ich mithilfe von digitalen Technologien zu bestimmten Handlungen und Entscheidungen animiert und ist mir dies bewusst?
  • Kann ich diese Prozesse rekapitulieren und herausfinden, wer oder was an meiner Entscheidung oder Handlung im digitalen Raum noch beteiligt oder involviert war?
  • Welche Vor- und Nachteile in Bezug auf die eigene Selbstbestimmung hat beispielsweise das permanente Aufzeichnen meiner Gesundheitsdaten mithilfe von Fitness-Apps und ähnlichen?

Wann ist das wichtig?

Die vorangegangen Ausführungen deuten an, dass das humanistisch geprägte Konzept von Selbstbestimmung mit "normativen Vorstellungen" von Freiheit und Individualität verbunden ist, die es im Begriff der informationellen Selbstbestimmung "mit stark technikgetriebenen empirischen Wandlungsprozessen in der Wirtschaft, der Politik, den sozialen Netzwerken oder der Kultur"[17] ins Verhältnis zu setzen gilt. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern die oben geschilderten Auffassungen von Autonomie, die in der Tradition der Aufklärung stehen, überhaupt den komplexen Wechselwirkungen zwischen Selbst, Gesellschaft und Technologie unter heutigen Bedingungen gerecht wird. So plädiert Michael Nagenborg dafür, dass die Konstitution des Selbst in der Gemeinschaft nicht mehr "unabhängig von den Technologien zu denken"[18] sei und ihre konstruktive Rolle in diesem Prozess der Persönlichkeitsentfaltung in die Auseinandersetzung mit der informationellen Selbstbestimmung einfließen müsse. Damit stellt sich Nagenborg einerseits der normativen Idee eines gänzlich unabhängigen Selbst entgegen. Andererseits wird hier kulturkritischen Positionen eine Absage erteilt, in denen die "gesellschaftliche[n] Konstitutionsbedingungen", in denen sich der Mensch als Subjekt wiederfinde, ohnehin immer schon als verzerrt, manipuliert und damit als grundsätzlich falsch gelten müssen. Kerninhalt dieser Argumentationen ist jedoch eine nicht zu vernachlässigende Kritik an der Konsumgesellschaft und den mit ihr einhergehenden Strukturen und Rollenverständnissen.[19] Angesichts dieser teils stark divergierenden Perspektiven scheint es geraten, das Konzept der informationellen Selbstbestimmung sowohl unter dem Blickwinkel einer möglichen Gefährdung der Freiheit und Autonomie durch die Verwendung digitaler Technologien als auch unter dem Aspekt möglicher Chancen für den Menschen zu betrachten, ohne dabei die eine Position gegen die andere auszuspielen.

Als der informationellen Selbstbestimmung hinderlich werden digitale Technologien vor allem deshalb erachtet, weil sie mit ihrer alltäglichen Verwendung gewissen Überwachungstechniken Einzug in das Privatleben der Menschen gewähren und diesen damit eine durchaus als bedrohlich wahrzunehmende Ubiquität verleihen.[20] Die bei der Verwendung digitaler Technologien pausenlos und zu Massen erzeugten Daten sind vor allem für private Unternehmen von großem Interesse. Mithilfe dieser Daten kann den Nutzer_innen beispielsweise individualisierte Werbung angezeigt werden, die auf ihre persönlichen Vorlieben genaustens zugeschnitten und damit umso wirkungsvoller sind. Hier rückt die Überlegung in den Vordergrund, inwiefern Seduktionsmechanismen, also beispielsweise die Verführung oder die unterschwellige Manipulation des Individuums zum Kauf eines bestimmten Produktes, für Fragen der Selbstbestimmung ins Gewicht fallen.[21] Derlei Entscheidungen werden zwar aus freien Stücken getroffen, doch ob sie wirklich aus einem selbst heraus gefällt wurde, kann hier kaum mehr sinnvoll beantwortet werden. Dass in den Prozess der Entscheidung mit großer Wahrscheinlichkeit jedoch bestimmte Überwachungstechnologien involviert waren, auf deren Basis andere ein adäquates Persönlichkeitsprofil der eigenen Person erstellen konnten, wirft eine vielleicht grundsätzlichere Frage auf, nämlich ob und inwieweit eine Person die Möglichkeit hat oder haben sollte, zu bestimmen, wer oder was im Prozess der Selbstkonstitution involviert werden soll.

Diese jüngsten Formen der Ausspähung in Verbindung mit einer globalen "Ausdifferenzierung der Informationsverarbeitung zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig, in dem Informationen als Waren gehandelt werden"[22], machen eine fortwährende juristische und ethische Überprüfung geltender Datenschutzgesetze unumgänglich. Wertvoll sind darüber hinaus Überlegungen, welche die informationelle Selbstbestimmung auf angemessene Weise theoretisch zu fassen versuchen. Beispielhaft kann hier die ceres-Forschungsgruppe des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health der Universität zu Köln mit ihrem Begriff der digitalen Selbstbestimmung genannt werden.[23]

Weiterführende Literatur

  • Friedewald, Michael; Jörn Lamla und Alexander Roßnagel. Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel. Springer: Wiesbaden.
  • Lyon, David. 2016. Theorizing Surveillance. The panopticon and beyond. London/New York: Routledge.
  • Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp.
  • Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter
  • Selke, Stefan. 2016. Lifelogging. Digitale Selbstvermessung und Lebensprotokollierung zwischen disruptiver Technologie und kulturellem Wandel. Wiesbaden: Springer VS.


Quellenverzeichnis

  1. Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 1.
  2. Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 1f.
  3. Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 2.
  4. Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 2.
  5. Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp, S. 30.
  6. Seidel, Christian. Selbst bestimmen. Eine philosophische Untersuchung personaler Autonomie. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 3.
  7. Bundesverfassungsgericht. 1983. Volkszählungsurteil. Aufgerufen am 13.04.2020, https://web.archive.org/web/20101116085553/http://zensus2011.de/fileadmin/material/pdf/gesetze/volkszaehlungsurteil_1983.pdf, S. 45.
  8. Für eine ausführliche und übersichtliche Geschichte der Geschichte der Grundrechte in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den USA siehe Geuther, Gudula. 2017. "Geschichte der Grundrechte." bpb.de (09.08.). Aufgerufen am 11.01.2021, https://www.bpb.de/izpb/254005/geschichte-der-grundrechte?p=all.
  9. Dietz, Karl Martin. 2013. "Die Entdeckung der Autonomie bei den Griechen." Forum Classicum, 56 (4): 256-261. Aufgerufen am 05.08.2020, http://www.altphilologenverband.de/forumclassicum/pdf/FC2013-4.pdf, S. 256.
  10. Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp, S. 33.
  11. Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp, S. 37.
  12. Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp, S. 39.
  13. Steinbuch, Karl. 1968. Die informierte Gesellschaft. Geschichte und Zukunft der Nachrichtentechnik. Reinbek: Deutsche Verlags-Anstalt, S. 17, zitiert nach Steinmüller, Wilhelm et al. 1971. Grundfragen des Datenschutzes. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. BT-Drs. VI/3826, Anlage 1. Aufgerufen am 13.04.2020, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/06/038/0603826.pdf, S. 35.
  14. Steinmüller, Wilhelm et al. 1971. Grundfragen des Datenschutzes. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. BT-Drs. VI/3826, Anlage 1. Abgerufen am 13.04.2020, https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/06/038/0603826.pdf, S. 35.
  15. Bundesverfassungsgericht. 1983. Volkszählungsurteil. Aufgerufen am 13.04.2020, https://web.archive.org/web/20101116085553/http://zensus2011.de/fileadmin/material/pdf/gesetze/volkszaehlungsurteil_1983.pdf, S. 45.
  16. Schmale, Wolfgang und Marie-Theres Tinnefeld. 2014. Privatheit im digitalen Zeitalter. Wien: Böhlau, S. 30.
  17. Friedewald, Michael; Jörn Lamla und Alexander Roßnagel. "Einleitung: Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel." In: Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel, herausgegeben von Michael Friedewald, Jörn Lamla und Alexander Roßnagel, 1-8. Springer: Wiesbaden. Aufgerufen am 04.03.2021, https://doi.org/10.1007/978-3-658-17662-4_1, S. 2.
  18. Nagenborg, Michael. 2017. "Informationelle Selbstbestimmung und die Bestimmung des Selbst." In Informationelle Selbstbestimmung im digitalen Wandel, herausgegeben von Michael Friedewald, Jörn Lamla und Alexander Roßnagel, 65-72. Springer: Wiesbaden, https://doi.org/10.1007/978-3-658-17662-4_5, S. 66.
  19. Rössler, Beate. 2017. Autonomie. Ein Versuch über das gelungene Leben. Berlin: Suhrkamp, S. 40.
  20. Ein besonders kontroverses Beispiel sind die sogenannten Lifelogging-Technologien, die angesichts der gesteigerten Beliebtheit und Verwendung von sogenannten Fitnesstrackern, Gesundheitsapps und vergleichbaren Anwendungen neben Belangen der Überwachung und Manipulation auch wichtige Fragen der Wahl- und Entscheidungsfreiheit in neoliberalen Gesellschaften aufwerfen. Zu Aspekten des Lifeloggings und der digitalen Selbstvermessung siehe auch Selke, Stefan. 2016. Lifelogging. Digitale Selbstvermessung und Lebensprotokollierung zwischen disruptiver Technologie und kulturellem Wandel. Wiesbaden: Springer VS.
  21. Siehe hierzu auch Lyon, David. 2016. Theorizing Surveillance. The panopticon and beyond. London/New York: Routledge.
  22. Sevignani, Sebastian. 2018. "Informationelle Selbstbestimmung. Privatheit im digitalen Kapitalismus." INDES, 2018 (2): 40-47. Aufgerufen am 21.04.2020, https://doi.org/10.13109/inde.2018.7.2.40, S. 40.
  23. Siehe hierzu eine Stellungnahme der ceres-Expertengruppe zur digitalen Selbstbestimmung: Christiane Woopen et al. 2016. Digitale Selbstbestimmung. Köln: Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres).

Die erste Version dieses Beitrags wurde von Vesna Schierbaum im Rahmen des Projekts "Digitale Souveränität" am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht und am Institut für Medienkultur und Theater der Universität zu Köln erstellt.

Zitiervorschlag: Glossar Digitale Souveränität. 2021. „Informationelle Selbstbestimmung (Medienwissenschaft).“ https://www.bigdataliteracy.net/glossar/. Zugegriffen am tt.mm.jjjj.